ADMV Pannenservice 030-65 76 29 35 24h erreichbar

Datenschutz im ADMV

am .

 Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Vorstände sowie Renn- und Fahrtleitungen, 

viele Mitglieder haben (oft als Kunde) persönlich Post von Geschäfts- oder Vertragspartnern erhalten, in der auf die Annahme der neuen Datenschutzbestimmungen verwiesen wird. Der ADMV hat auf seiner Internetseite www.admv.de diesbezüglich auf gesetzliche Regelungen neben der Datenschutzerklärung der RA-Kanzlei Schwenke verwiesen. 

Was heißt das für die Clubs? Bitte keine Panik, sondern sich behutsam mit den neuen Bestimmungen beschäftigen. 

Im Wesentlichen gilt im Vereinswesen/Register der Mitglieder der Motorsportclubs: Ohne Erlaubnis werden keine vollständigen Anschriften, Geburtsdaten, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen des jeweiligen Mitgliedes veröffentlicht. Clubs, die bisher ein komplettes Clubregister aller Mitglieder (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Kontakt) auf ihrer Internetseite veröffentlich haben, sollten das vorläufig löschen oder zumindest „einkürzen“. Der zweite Schritt wäre vorzubereiten – bis zu einem gestellten Zeitpunkt sollen die bisherigen Mitglieder ihre Einwilligung für die Veröffentlichung ihrer Daten geben/unterschreiben oder ablehnen. Bei Neumitgliedern ist es ratsam, die diesbezügliche Einwilligung gleich vorzubereiten. Der ADMV wird seine Aufnahmeanträge ändern und mit einer zusätzlichen Unterschrift zur Datenschutzerklärung versehen. 

Jene Vereine, in denen Sportwarte (Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissare, Technische Kommissare, Leiter Streckensicherung, Schiedsrichter, Trainer, Übungsleiter…) tätig sind, sollten einbezogen werden. Oft gibt es Anfragen „…habt ihr einen Sportwart…könnt ihr mir die Kontaktdaten mailen….“. 

Bei Veranstaltungen erfolgt in der Regel die Veröffentlichung der Nennliste/Starterliste im Internet und/oder im Veranstaltungsprogramm. Die Angaben beinhalten fast ausschließlich: Startnummer/Name/Vorname/Wohnort (manchmal noch der Verein), Bewerber und Fahrzeugtyp/Klasse. Selbige Angaben finden sich in den Ergebnislisten wieder; nur die Platzierung kommt noch hinzu. Es ist nicht anzunehmen, dass es diesbezüglich Schwierigkeiten gibt. Aber Achtung: Bei Unfällen, Personenschäden, Zwischenfällen mit Personen – hier müssen die Persönlichkeitsrechte der Betreffenden gewahrt werden; auch die Ärzte werden darauf hinweisen. Um den Veranstaltern die Arbeit (in Zukunft) zu erleichtern, werden wir eine Formulierung für das Nennformular anbieten, so dass der Fahrer/Beifahrer in Zukunft mit der Nennung auch gleich seine Datenschutzerklärung/Einwilligung der 

Veröffentlichung seines Namens/Startnummer…im Rahmen des Events unterschreibt. 

Auch der DMSB arbeitet an Informationen für seine Veranstalterclubs! Wenn sich hier Ergänzungen ergeben, werden wir informieren. 

Wichtig: Bitte sehen Sie sich die komplette textliche Fassung der Datenschutzverordnung an. Da auf die Haftung oder den Schadenersatz bei immateriellen oder materiellen Schäden (der betreffenden Person) verwiesen wird, sollten die nunmehr geltenden Bestimmungen nicht auf „die leichte Schulter“ genommen werden. Wer momentan von seinen Mitgliedern (bzw. dem betreffenden Personenkreis) keine aktive Einwilligung zur Verwendung der Personen bezogenen Daten, diese jedoch in kompletter Fassung veröffentlicht hat, sollte diese löschen oder zumindest reduzieren. Es ist nicht anzunehmen, dass ab jetzt alle Mitglieder oder Fahrer sofort fordern, ihren Name künftig „geheim“ zu halten. Doch im „Fall des Falles“ muss jeder Verein sich mit der neuen Datenschutzverordnung vertraut gemacht haben. 

gez. Harald Täger
Geschäftsführer 

 

DAtenschutzerklärung als PDF zum Ausdrucken.