Stufenweise Einführung eines Sockelbeitrags

Stufenweise Einführung eines Sockelbeitrags für Mitgliedsvereine

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Entwicklung Richtung ZUKUNFT

Der ADMV e.V. entwickelt seine Beitragsstruktur für Mitgliedsvereine weiter. Ziel ist es, die Finanzierung der gemeinsamen Verbandsaufgaben langfristig verlässlicher, gerechter und transparenter aufzustellen.

Dazu wird für Mitgliedsvereine mit sehr kleinen Mitgliederzahlen ein Sockelbeitrag eingeführt. Die Einführung erfolgt bewusst stufenweise, damit betroffene Vereine ausreichend Zeit haben, sich auf die neue Regelung einzustellen.

Warum wird ein Sockelbeitrag eingeführt?

Warum wird ein Sockelbeitrag eingeführt?

Die Arbeit des ADMV e.V. verursacht unabhängig von der Größe eines Vereins einen gewissen Grundaufwand.
Viele Leistungen des Verbandes stehen allen Mitgliedsvereinen zur Verfügung, ganz gleich, ob ein Verein wenige oder viele Mitglieder hat.

Dazu gehören unter anderem:

  • Betreuung und Beratung durch die Geschäftsstelle,
  • Bearbeitung von Vereins- und Veranstaltungsfragen,
  • Unterstützung bei Ausschreibungen, Genehmigungen und Versicherungsfragen,
  • Bereitstellung von Ordnungen, Reglements und Formularen,
  • Kommunikation mit Vereinen, Behörden, Partnern und Dachorganisationen,
  • Organisation von Schulungen, Sitzungen und Verbandsarbeit,
  • Interessenvertretung des Motorsports auf regionaler und überregionaler Ebene.

Gerade bei sehr kleinen Mitgliedsbeständen entsteht bislang teilweise ein Missverhältnis zwischen dem Beitrag eines Vereins und dem tatsächlichen Grundaufwand, der für die Betreuung und Einbindung in die Verbandsstruktur entsteht.

Mit dem Sockelbeitrag soll sichergestellt werden, dass sich alle Mitgliedsvereine angemessen und solidarisch an den gemeinsamen Aufgaben des Verbandes beteiligen.

Was bedeutet „Sockelbeitrag“?

Der Sockelbeitrag ist ein Mindestbeitrag für Mitgliedsvereine, deren regulärer Beitrag aufgrund einer sehr geringen Mitgliederzahl unterhalb einer angemessenen Grundbeteiligung liegen würde.

Er ist damit kein zusätzlicher Sonderbeitrag, der pauschal auf alle Vereine erhoben wird. Vielmehr stellt er eine Untergrenze dar, damit auch bei sehr kleinen Mitgliedsbeständen ein nachvollziehbarer Beitrag zur gemeinsamen Verbandsarbeit geleistet wird.

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Für die erste Stufe ist ab dem Beitragsjahr 2027 ein Sockelbeitrag in Höhe von 300,00 € vorgesehen.
Ab dem Beitragsjahr 2028 wird die Regelung auf Vereine mit bis zu 15 Mitgliedern erweitert, hierfür ist ein Sockelbeitrag in Höhe von 499,00 € vorgesehen.

Zugleich soll die Beitragsstruktur so ausgestaltet werden, dass eine angemessene Mindestbeteiligung je Mitglied gewährleistet bleibt.
Als Orientierung dient dabei ein Mindestbeitrag von 34,50 € je Mitglied.

Welche Vereine sind betroffen?

Betroffen sind insbesondere Vereine mit sehr kleinen Mitgliederzahlen.
Vereine, deren regulärer Beitrag bereits oberhalb des jeweiligen Sockelbeitrags liegt, sind durch diese Regelung nicht zusätzlich betroffen. Für größere Vereine ändert sich durch den Sockelbeitrag daher grundsätzlich nichts.

Beispiele zur Orientierung:
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Warum erfolgt die Einführung nicht sofort vollständig?

Der ADMV e.V. ist sich bewusst, dass Beitragsanpassungen für Vereine planbar sein müssen. Deshalb erfolgt die Einführung nicht abrupt, sondern in zwei Stufen.

So erhalten betroffene Vereine ausreichend Zeit,

  • ihre Haushaltsplanung anzupassen,
  • ihre Mitgliederentwicklung zu prüfen,
  • mögliche organisatorische Fragen zu klären,
  • und bei Bedarf frühzeitig mit dem ADMV Kontakt aufzunehmen.

Die stufenweise Einführung soll Transparenz schaffen und zugleich vermeiden, dass Vereine kurzfristig vor unerwarteten Belastungen stehen.

Härtefallregelung für besondere Einzelfälle

Uns ist bewusst, dass Vereine unterschiedliche Ausgangslagen haben können. Deshalb ist in Ausnahmefällen eine Härtefallregelung vorgesehen.

Eine solche Prüfung kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, zum Beispiel:

  • eine vorübergehend schwierige wirtschaftliche Situation,
  • eine Neugründung oder ein Neuaufbau des Vereins,
  • oder andere nachvollziehbare Einzelfallgründe.

Wichtig ist: Eine Härtefallprüfung erfolgt nicht automatisch. Betroffene Vereine sollten sich frühzeitig an die Geschäftsstelle wenden und ihre Situation kurz darstellen. Der ADMV prüft dann, ob und in welchem Umfang eine individuelle Lösung möglich ist.

Ziel: stabile und solidarische Verbandsarbeit

Der Sockelbeitrag ist Teil einer Weiterentwicklung der Beitragsstruktur des ADMV e.V. Er soll dazu beitragen, die gemeinsame Verbandsarbeit langfristig zu sichern und die Finanzierung auf eine faire Grundlage zu stellen.

Der ADMV lebt von seinen Vereinen. Gleichzeitig ist eine verlässliche Verbandsstruktur nur möglich, wenn sich alle Mitgliedsvereine angemessen an den gemeinsamen Aufgaben beteiligen.

Mit der stufenweisen Einführung des Sockelbeitrags geht der ADMV e.V. daher einen weiteren Schritt hin zu einer stabilen, nachvollziehbaren und solidarischen Finanzierung seiner Arbeit.

Was sollten Vereine jetzt tun?

Vereine, die möglicherweise von der neuen Regelung betroffen sind, sollten frühzeitig prüfen:

  • Wie viele Mitglieder sind aktuell im Verein gemeldet?
  • Wie entwickelt sich die Mitgliederzahl voraussichtlich bis 2027 bzw. 2028?
  • Welche Auswirkungen hat der Sockelbeitrag auf die eigene Haushaltsplanung?
  • Gibt es besondere Umstände, die eine Rücksprache mit dem ADMV sinnvoll machen?
  • Können durch Mitgliedergewinnung oder Vereinsentwicklung neue Perspektiven geschaffen werden?

Der ADMV empfiehlt allen betroffenen Vereinen, sich rechtzeitig mit der neuen Regelung auseinanderzusetzen und bei Fragen nicht bis zur Beitragsstellung zu warten.

Fragen zur Regelung?

Bei Fragen zur stufenweisen Einführung des Sockelbeitrags oder zur möglichen Betroffenheit Eures Vereins könnt Ihr Euch gerne an die ADMV-Geschäftsstelle wenden.

Per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon: +49 (0)33638 486 336

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