Beitragsordnung

Artikel 1

Mitgliedsbeitrag

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich in jeder Mitgliedschaftsform bis zum 28. Februar gegenüber dem ADMV zu entrichten.
  2. Die Mitgliedschaft im ADMV beginnt für natürliche Personen mit der Annahme des Aufnahmeantrages und Aufnahme in das Register des ADMV. Die Leistungsinhalte der Mitgliedschaft sind ab dem Folgetag der Aufnahme für das Neumitglied gültig.
  3. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der selbst gewählten Mitgliedschaft (siehe Artikel 7)
  4. Es gibt die Mitgliedschaftsformen:

    - Direktmitgliedschaft (keine Ortsclubmitgliedschaft)

    und

    - Ortsclubmitgliedschaft.

  5. Mitgliedsbeiträge der Ortsclubs regeln die Vereine gemäß eigener Satzung.

Artikel 2

Zahlungsweise

  1. Direktmitglieder und Inhaber von Sondermitgliedschaften zahlen den Mitgliedsbeitrag immer per SEPA – Lastschrifteinzug gegenüber dem ADMV. Ortsclubs können sich hinsichtlich der ADMV- Beiträge ihrer Mitglieder, die Inhaber einer Standardmitgliedschaft sind, wie folgt entscheiden:
  2. a) Eigenständige Kassierung der Beiträge und Überweisung des Gesamtbetrages an den ADMV bis 28.02. des aktuellen Kalenderjahres. Oder:

    b) Beitragsinkasso durch den ADMV für alle Inhaber einer Standardmitgliedschaft analog 2.1.

  3. Jeder Ortsclub muss seine Entscheidung für das Beitragsinkasso seiner Mitglieder gemäß 2.2 der ADMV- Geschäftsstelle bis 30. Juni des aktuellen Kalenderjahres für das Folgejahr mitteilen. Diese Form ist mindestens 2 Kalenderjahre gültig und bleibt bestehen, wenn sie nicht in den Nachfolgejahren jeweils bis 30. Juni hinsichtlich einer Veränderung gegenüber dem ADMV angezeigt wird.
  4. Hat sich ein Ortsclub für die Variante 2.2/a entschieden, gilt eine Zahlungsfrist für alle zu Jahresbeginn gemeldeten Mitglieder zum 28.02. Für alle im aktuellen Kalenderjahr neu aufgenommenen Mitglieder erfolgt die Sammelrechnung durch den ADMV zum 31.10. desselben Jahres.
  5. Der Ortsclub kann mit dem ADMV für die Variante 2.2/a das Lastschrifteinzugsverfahren vereinbaren. Fristverlängerungen oder Ratenzahlungen sind mittels Antrags zulässig.
  6. Ein Ortsclub, der sich neu im ADMV anmeldet, teilt seine Mitglieder dem Verband mit; daraus ergibt sich die Beitragshöhe. Nach 2 Jahren müssen es mindestens 15 ADMV - Beitragszahler sein.
  7. Für Mitgliedschaften von juristischen Personen gelten jährliche Vereinbarungen.

Artikel 3

Dauer der Mitgliedschaft

  1. Die erstmalige Mitgliedschaft für natürliche Personen ist an eine Laufzeit von 2 Jahren gebunden; die Laufzeit für die erstmalige Sportfahrer- und Schülermitgliedschaft beträgt 1 Jahr.
  2. Jede Mitgliedschaft verlängert sich jeweils automatisch für das folgende Kalenderjahr, sofern keine Kündigung vorliegt.
  3. Eine Kündigung ist bis 30.09. des laufenden Kalenderjahres schriftlich gegenüber dem ADMV durch die Person selbst vorzunehmen; es erfolgt die Herausnahme aus dem ADMV- Register zum 01.01. des folgenden Jahres.
  4. Die Einreichung der Kündigung von Standardmitgliedschaften über/durch den Vorstand des Ortsclub ist statthaft, wenn die Einhaltung der Frist gemäß 3.3. gegenüber dem ADMV für die jeweils genannte(n) Person (en) unter Bezugnahme auf den ADMV gesichert ist.
  5. Für nicht bezahlte Beiträge bleibt der Kündiger in der Pflicht. 3.6 Die ADMV- Satzung regelt in Artikel 4 alle Details der Mitgliedschaft.

Artikel 4

Gebühren

  1. Bei Annahme der Mitgliedschaft wird durch den ADMV die einmalige Aufnahmegebühr von 5,00 € je Person erhoben.
  2. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen, bei nicht vorhandener Kontodeckung oder falscher Kontoverbindung werden Gebühren je Mitglied erhoben:

    - 1. Mahnung 2,50 €

    - 2. Mahnung 5,00 €

  3. Bankgebühren für nicht einlösbare Mitgliedsbeiträge werden dem jeweiligen Direktmitglied bzw. dem Ortsclub in Rechnung gestellt; anfallende Mahngebühren ebenso.
  4. Bei Verlust und damit verbundenen Neuausstellung der Mitgliedskarte, werden 5,00 € berechnet; jedoch nicht beim Wechsel (Umstufung) innerhalb einer Mitgliedschaft.

Artikel 5

Förderungen

  1. Gemeinnützige Regionalgruppierungen erhalten aus den Mitgliedsbeiträgen diese Anteile:

    - je Mitglied Standard/ Adventure = 1,00 €

    - je Mitglied Premium 1/2 = 2,00 €

  2. Ortsclubs mit mehr als 15 im ADMV gemeldeten Mitgliedern, unabhängig des Status der Mitgliedschaft erhalten jährlich Förderungen:
    1. die Vereinsförderung

      16 – 30 Mitglieder = 200,00 € jährlich

      31 – 99 Mitglieder = 500,00 € jährlich

      Ab 100 Mitgliedern = 1.000,00 € jährlich

    2. die Veranstaltungsförderung

      Die Höhe der Beträge wird jährlich von der Sportkommission beschlossen und ist abhängig vom Prädikat sowie der Anzahl der gemeldeten Ortsclubmitglieder.

Artikel 6

Werbung von Mitglieder

Werber von Neumitgliedern erhalten vom ADMV diese Prämie je geworbene Person:

- Mitgliedschaft Ermäßigt/Schüler = 10,00 €

- Alle übrigen Mitgliedschaften = 20,00 €

- Sportfahrermitgliedschaft = -

Artikel 7

Mitgliedschaften/ Status/ Beitragshöhe

ADMV-Standardmitgliedschaften

(110) Vollmitglied 54,00 €

Alle Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr ab 01.01. bereits 18 Jahre alt sind und für die nicht die Beitragsgruppen Ermäßigt, Schüler oder Familie zutreffen.

(120) Ermäßigt 31,00 €

Erfasst werden:

- Ehegatte eines Vollmitgliedes / Adventuremitgliedes oder Partner in Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Haushaltsführung

- Rentner mit Rentenanspruch ab dem Vorjahr

- Arbeitslosengeldempfänger, deren Arbeitslosigkeit im Vorjahr begonnen hat

- Schwerbehinderte mit einer Schwerbehinderung über 50 %

- Lehrlinge

- Studenten

(130) Schüler 22,00 €

Für Status 120 und 130 zur Beachtung:

Jeder Anspruch auf Ermäßigung ist nachzuweisen! Für Lehrlinge/Studenten der Ausbildungsnachweis, für Schüler der Nachweis Schulbesuch. Läuft der Anspruch auf Ermäßigung aus oder fehlt der Nachweis, wird bei Volljährigkeit dann automatisch eine Umstufung in die Beitragsgruppe 110 vorgenommen. Ein persönlich gewünschter Wechsel in eine Sondermitgliedschaft ist statthaft.

(140) Familie 94,00 € 2 Erwachsene + minderjährige Kinder des Haushaltes

(230) Fördermitglieder (Beitrag gem. Vereinbarung)

ADMV -Sondermitgliedschaften

(220) Adventure 88,00 €

(610) Premium 129,00 €
(Mindestalter 18 Jahre)

(620) Premium 2 97,00 €
(Mindestalter 18 Jahre)

(400) Sportfahrermitgliedschaft 69,00 €

(160) ADMV-Ehrenmitgliedschaft